Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung des Kunstrasenplatzes des Augustinums
1. Nutzung
Der Kunstrasen des Augustinums wird zu Sportzwecken dem Nutzungsnehmer zur Verfügung gestellt. Das Betreten des Kunstrasens ist nur mit geeigneten Schuhen erlaubt (Hallenschuhe oder Kunstrasenschuhe). Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume und Flächen sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnutzung im gleichen Zustand herzustellen, so wie der Vertragspartner die Räumlichkeiten vorgefunden hat.
2. Nutzungsdauer
Der Platz ist für ausschließlich 90 Minuten buchbar. Wochentags sind folgende Beginnzeiten möglich: 17:00 Uhr; 18:30 Uhr und 20:00 Uhr. Wochenende bzw. Feiertagen stehen folgende Zeiten zur Verfügung: 8:00 Uhr, 9:30 Uhr, 11:00 Uhr, 12:30 Uhr, 14:00 Uhr, 15:30 Uhr, 17:00 Uhr, 18:30 Uhr und 20:00 Uhr.
Der Nutzungsgeber stellt dem Nutzungsnehmer den Kunstrasenplatz zu den angegebenen Zeiten zur Verfügung und hat das Recht, diese Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen, wenn der Nutzungsnehmer mit der Bezahlung des Nutzungsentgeltes trotz Einräumung einer Nachfristsetzung in Verzug ist oder gegen wesentliche Geschäftsbedingungen verstößt.
3. Kosten und Zahlungsbedingungen
Die Kosten betragen für den 90 Minuten Block € 60,-. Wenn nicht anders vereinbart, bitten wir um die prompte Bezahlung nach dem Rechnungserhalt.
4. Stornierung
Stornierung eines Abos oder eines Einzeltermins ist ausschließlich bis 7 Tage vor dem Beginn möglich. Danach fallen 100% Stornokosten an.
5. Weitergabe an Dritte
Die Überlassung des Objektes oder Teile hiervon an dritte Personen, entgeltlich oder unentgeltlich, oder Rechte und Pflichten aus der Nutzungsvereinbarung weiterzugeben, ist nicht gestattet.
6. Erhaltungsverpflichtung
Der Nutzungsgegenstand wird von den Vertragsparteien vor Vertragsbeginn gemeinsam besichtigt, sodass er in betriebsfähigem Zustand übernommen werden kann. Die Außenanlagen und die Räumlichkeiten sind vom Nutzungsnehmer pfleglich zu behandeln, die allgemeine Benutzungsordnung des Kunstrasenplatzes ist einzuhalten (siehe Aushang). Sämtliche Schäden, die im Zuge der Nutzung verursacht werden, sind vom Nutzungsnehmer umgehend und auf seine Kosten zu beheben. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Zuge der Nutzung durch Mitarbeiter oder Kunden des Nutzungsnehmers verursacht werden, wird vom Nutzungsnehmer abgeschlossen. Der Betrieb wird vom Nutzungsnehmer zu den Nutzungszeiten eigenständig und eigenverantwortlich geführt. Dem Nutzungsgeber ist jederzeit Zugang zum gesamten Nutzungsgegenstand zu gewähren, wobei dabei die Nutzung durch den Nutzungsnehmer nicht eingeschränkt werden darf.
7. Haftung
Das Betreten und die Nutzung der Außenflächen und der Räumlichkeiten erfolgen stets auf eigene Gefahr. Für Schäden und Verluste sowie Diebstähle jeglicher Art, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung für den Nutzungsnehmer oder seine Kunden bzw. Gäste ergeben, haftet ausschließlich der Nutzungsnehmer selbst. Der Nutzungsnehmer haftet dem Nutzungsgeber gegenüber für alle Schäden und Nachteile, die im Zusammenhang mit der Nutzung durch den Nutzungsnehmer entstehen. Der Nutzungsnehmer haftet für sämtliche Schäden und Verluste, die dem Nutzungsgeber durch die Nutzung durch Dritte entstehen und hat den Nutzungsgeber auch gegen allfällige Schadenersatzansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
8. Öffnungszeiten
Der Platz ist wochentags von 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr geöffnet. Am Wochenende von 08:00 Uhr- 21:30 Uhr. Das Gelände des Augustinums ist bis 22.00 Uhr zu verlassen.
9. Lärmvermeidung
Da sich der Platz in einem Wohngebiet befindet, ist unnötige Lärmbelästigung zu unterlassen (lautes Pfeifen, Trommeln, Musik usw.)
10. Rauchverbot
In allen Räumlichkeiten und Liegenschaften des Augustinum sowie am gesamten Gelände (Park, etc.) gilt absolutes Rauchverbot. Für die Einhaltung ist der Nutzungsnehmer verantwortlich.
11. Parkplatznutzung
Es besteht keine Parkmöglichkeit in der Lange Gasse 2. Weiters müssen alle anderen Flächen, insbesondere Feuerwehrzufahrten, Fußgängerstreifen und Freiflächen der Lange Gasse 2 stets frei bleiben, um im Ernstfall die Zufahrt zum Hauptgebäude gewährleisten zu können. Dies wird von der Feuerwehrpolizei und vom Augustinum kontrolliert. Nicht ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge müssen mit Strafen von mindestens € 200,00 rechnen. Zugang zum Kunstrasenplatz ist über den Hasnerplatz ideal (dort gibt es auch genügend Parkplätze bzw. die Straßenbahnhaltestelle ist in der Nähe).
12. Hundeverbot
Wir weisen darauf hin, dass Hunde im gesamten Areal nicht erlaubt sind.
13. Abfall
Den Müll und vor allem Kaugummis in den vorhergesehenen Mistkübeln entfernen.
14. Datenschutz-Grundverordung
Im Namen der DSVGO weisen wir darauf hin, dass die Daten (Name, Telefonnummer und Mailadresse) des Nutzungsnehmer an die Verwaltung des Augustinum weitergegeben wird.