1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein Angebot bei dem gemeinnützigen Verein #KICKIT Augustinum (nachstehend „Anbieter“ genannt) bietet der Anmeldende (nachstehend „Kunde“) den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann online auf dieser Seite vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Flyer und den Internetdarstellungen auf der Seite www.sport-augustinum.at sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
3. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss des Anbieters für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
4. Bezahlung
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Diese dient gleichzeitig als Rechnung. Das hierin angegebene Zahlungsziel ist einzuhalten. Erst nach Eingang des Teilnahmebetrages erhält die Anmeldung Ihre Gültigkeit.
Kontodaten:
Name: Kickit Augustinum
IBAN: AT77 1420 0200 1097 8468
Der Anbieter meldet den Kunden für das nächste Semester (Winter- auf Sommersemester) automatisch weiter an. Der Kunde bekommt über den Partner Venuzle eine Teilnahmebestätigung und eine Rechnung mit dem Unkostenbeitrag. Diese ist mit dem angegebenen Zahlungsziel einzubezahlen und der Platz ist fix für das Sommersemester vergeben. Bei Nichteinzahlung bis zum angegebenen Zahlungsziel wird der Anbieter automatisch von der Fixplatzliste gestrichen. Es besteht aber, solange es freie Plätze gibt, die Möglichkeit sich selbst über Venuzle anzumelden.
5. Rücktritt
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden (per Mail). Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt innerhalb der letzten drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Mit dem Rücktritt des Kunden kann er keine weiteren Ansprüche an den Anbieter geltend machen.
Wird die Kursteilnahme vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
6. Ablauf
Für die Dauer der Leistung des Anbieters überträgt der Kunde dem Anbieter und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer des Anbieters Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter oder seinem Bevollmächtigten. Der Anbieter garantiert die Abhaltung von mindestens vierzehn Einheiten pro Semester. Sollten diese Einheiten z.B aufgrund des Wetters etc. nicht abgehalten werden können, wird aliquot zurücküberwiesen, angepeilt werden jedoch 17/18 Einheiten.
7. Angaben über den Gesundheitszustand
Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer/in gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung und zum jeweiligen Leistungsbeginn, den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
Wird ein Fußballkurs mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (= 8 TeilnehmerInnen pro Kurs) abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
9. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.
10. Beschränkung der Haftung
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
11. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
12. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
13. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, #KICKIT Augustinum, sowie die vom Anbieter mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt zu Zwecken der eigenen Werbung.
14. Datenschutz
Die Datenerhebung bei der Anmeldung dient zu organisatorischen Zwecken des Anbieters. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, beziehungsweise werden gespeicherte Daten vor dem Zugriff Unbefugter mit allen stehenden Mitteln und dem aktuellsten Stand der Technik geschützt. Alle Mitarbeiter des Anbieters, die mit den personenbezogenen Daten hantieren verpflichten sich das Datengeheimnis einzuhalten.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Datennutzung für Werbe- und Informationszwecke des Anbieters, ausschließlich #KICKIT Augustinum, verwendet werden darf.